
Der GVP ist ein Zusammenschluss des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) sind zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der BAP und der iGZ sind nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BAP und des iGZ sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für die zwischen dem BAP bzw. dem iGZ und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit jeweils abgeschlossenen Tarifverträge Zeitarbeit.
Die Vision des GVP steht unter dem Motto „Arbeit der Zukunft heute gestalten“.